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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

EINFÜHRUNG IN DIE BEDINGUNGEN

Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Käufe von Produkten der Marken Roger Technology und Roger Brushless, die direkt von Roger Technology S.r.l., einem Unternehmen mit Sitz in Mogliano Veneto, Via Botticelli 8, 31021, Treviso, Italien, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 01612340263, getätigt werden.
Diese Verkaufsbedingungen ersetzen alle vorherigen Bedingungen.
Alle Verkäufe an den Auftraggeber unterliegen diesen Verkaufsbedingungen, die integraler Bestandteil des Kaufvertrags sind und alle gegenteiligen oder abweichenden besonderen Klauseln oder Vereinbarungen, die in einem beliebigen vom Auftraggeber stammenden Dokument enthalten sind, ersetzen und annullieren. 
Darüber hinaus behält sich Roger Technology S.r.l. („Roger Technology“ oder „Roger“) das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen an seinen Produkten vorzunehmen, ohne dass dies zu Ansprüchen des Auftraggebers führen kann.

BESTELLUNGEN

Roger Technology behält sich das Recht vor, Bestellungen des Auftraggebers nach alleinigem Ermessen von Roger Technology ganz oder teilweise anzunehmen oder abzulehnen, ohne dass dies zu Ansprüchen des Auftraggebers führen kann.

PREISLISTE

Die Produkte werden von Roger Technology unter Bezugnahme auf die Listenpreise verkauft, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder des Liefertermins gelten. Der Kunde verpflichtet sich, eventuelle Änderungen der Preisliste zwischen der Bestellung und der Lieferung des Produkts vorbehaltlos zu akzeptieren. Die aktuelle Preisliste ersetzt und annulliert alle bisherigen Preislisten. Alle Listenpreise verstehen sich immer ab Werk (ex work) exkl. MwSt. Die Informationen und Preise in der Preisliste können jederzeit nach alleinigem Ermessen und Entscheidung von Roger Technology geändert werden.

LIEFERBEDINGUNGEN

Alle Produkte werden ab Werk von Roger Technology s.r.l. geliefert, das sich in der Gemeinde Mogliano Veneto - TV – Italien befindet. Alle Lieferfristen beziehen sich ausschließlich auf die in den Auftragsbestätigungen angegebenen Fristen, die als Richtangaben und unverbindlich zu verstehen sind, und jede Verzögerung berechtigt den Kunden nicht, die vollständige oder sogar teilweise Auflösung des Vertrages zu verlangen, die Lieferung zu verweigern oder Schadensersatz zu fordern. Die Lieferverpflichtung wird durch die schriftliche Mitteilung „Ware bereit“ von Roger Technology an den Auftraggeber erfüllt. Roger Technology s.r.l. behält sich das Recht vor, die Lieferfristen zu verlängern oder den Liefervertrag ohne Verpflichtung zur Entschädigung in allen Fällen höherer Gewalt wie Wetterereignisse, Erdbeben, Streiks, Brände, Unmöglichkeit der Rohstoffbeschaffung, falsche Meldung oder Verzögerung durch den Kunden bei der Übermittlung der für die Bestellung erforderlichen Angaben und Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen durch den Kunden oder ein anderes Ereignis, das nicht vom Willen von Roger Technology abhängt, zu kündigen.

VERSAND UND ABHOLUNG DER PRODUKTE

Die Lieferung wird durch die schriftliche Mitteilung „Ware bereit“ an den Auftraggeber als erfolgt angesehen. Die Transportkosten und die Kosten der entsprechenden Versicherungen gehen somit zu Lasten des Auftraggebers.
Für den Fall, dass Roger Technology aufgrund einer besonderen Vereinbarung den Transport der Ware zum Zentrallager des Auftraggebers oder zu anderen vom Auftraggeber angegebenen Bestimmungsorten übernimmt, wird die versandte Ware nicht versichert. Sämtliche damit verbundenen Risiken gehen somit zu Lasten des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber die Ware versichern möchte, tut er dies auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr und wird Roger Technology rechtzeitig schriftlich benachrichtigen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware spätestens 12 Tage nach der Mitteilung „Ware bereit“ oder jeder anderen Art von Aktivität oder Kommunikation abzuholen. Im Falle einer verspäteten Abholung der Ware durch den Auftraggeber ist Roger Technology berechtigt, neben der vollständigen Zahlung des Preises auch die Erstattung der Kosten für Lagerung, Zwischenhalt und Aufbewahrung zu verlangen, vorbehaltlich des Schadensersatzes. Mit der Meldung „Ware bereit“ geht das Risiko für jedes Zufallsereignis auf den Auftraggeber über.

GEWÄHRLEISTUNG

1. Alle Produkte werden von Roger Technology sorgfältig geprüft und getestet, um sicherzustellen, dass keine Mängel oder Herstellungsfehler oder Fehler des verwendeten Rohmaterials vorliegen.
2. Roger Technology leistet seinen Kunden Sicherheit innerhalb der in dieser Vereinbarung festgelegten Fristen und Grenzen. Eventuelle Verlängerungen der Garantiebedingungen oder zusätzliche vom Kunden angebotene Gewährleistungselemente gehen zu Lasten des Kunden, ohne dass ein Rückgriff auf Roger Technology möglich ist.
3. Die Garantie beschränkt sich nur auf die Reparatur oder den Austausch des gesamten oder eines Teils des Produkts, wenn der Fehler des verwendeten Materials oder der Herstellungsfehler erkannt wird. 
4. Die Reparatur oder der Austausch verlängert nicht die Garantiezeit.
5. Die Bewertung des als fehlerhaft erachteten Produkts erfolgt in den Werken von Roger Technology und liegt im alleinigen und unanfechtbaren Ermessen von Roger Technology.
6. Jede Genehmigung zur Rücksendung der Ware mit angeblichen Fehlern oder Mängeln gilt nicht als faktische Anerkennung des Vorhandenseins von Fehlern oder Mängeln. 
7. Alle Bauteile oder Produkte, die während der Reparatur ausgetauscht werden, bleiben Eigentum von Roger Technology. 
8. Die Garantie von Roger Technology gilt ab dem auf dem Produkt angegebenen Herstellungsdatum:
  • 60 (sechzig) Monate Garantie auf Fehler und Mängel ausschließlich für Stator und Rotor der Brushless-Digital-Motoren.
  • 36 (sechsunddreißig) Monate Garantie auf Fehler und Mängel an mechanischen Bauteilen.
  • 24 (vierundzwanzig) Monate Garantie auf Fehler und Mängel an elektronischen Bauteilen.
9. Eine allfällige Beanstandung von Fehlern oder Mängeln berechtigt den Kunden nicht, die Zahlung des geschuldeten Preises für die gelieferten Produkte auszusetzen, zu verzögern oder nicht zu leisten.
10. Diese Garantie gilt nicht für:
  • a. Verschleißteile wie Batterien, Schutzbeschichtungen, Lager, Federn, Zahnräder, Schnecken oder andere Elemente, die sich im Laufe der Zeit abnutzen können, außer bei Material- oder Herstellungsfehlern.
  • b. Ästhetische Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kratzer, Lackierungen, Dellen oder gebrochene Kunststoffteile, außer bei Material- oder Herstellungsfehlern.
  • c. Schäden, die durch die Verwendung von Bauteilen oder Produkten von Drittanbietern verursacht werden, die nicht den Produktspezifikationen von Roger Technology entsprechen.
  • d. Schäden, die sich aus der Verbindung, Verknüpfung oder Interaktion seiner Produkte mit anderen Produkten ergeben, die nicht von Roger Technology bereitgestellt werden.
  • e. Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung der Montageanleitung und des elektrischen Anschlusses oder elektrischer Vorschriften und anderer spezifischer Vorschriften ergeben, die zum Zeitpunkt der Installation in Kraft sind.
  • f. Unfall- oder Transportschäden, unsachgemäße oder falsche Verwendung, Brand, Kontakt mit einer Flüssigkeit, Überschwemmungen, Erdbeben oder andere äußere Ursachen.
  • g. Schäden, die durch Serviceeingriffe (einschließlich Upgrades und Erweiterungen) entstehen, die nicht von Roger Technology durchgeführt werden.

REKLAMATIONEN UND MÄNGEL DER PRODUKTE

Eventuelle Beanstandungen wegen Mängeln der Ware oder wegen Brüchen oder Schäden, die bei der externen Prüfung der Frachtstücke sichtbar sind, müssen nach Erhalt der Ware festgestellt und Roger Technology spätestens 7 Tage nach Anlieferung durch schriftliche Nachricht und fotografische Dokumentation mitgeteilt werden, denen die entsprechenden Unterlagen, DDT für EWG-Länder und begleitende Rechnung für Nicht-EWG-Länder, beigefügt werden müssen. Das Ganze muss Roger Technology an die Adresse commerciale@rogertechnology.it zugesandt werden.
Eventuelle Abweichungen der Produkte oder festgestellte Mängel müssen Roger Technology innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum des Eingangs der Ware an dem vom Auftraggeber angegebenen Ort mitgeteilt werden. Die Mitteilung kann per E-Mail an service@rogertechnology.it mit den beigefügten Unterlagen gesendet werden.
Die Rücksendung von Waren ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Roger Technology ist nicht zulässig. Außerdem kann jede Art von Reklamation niemals zur vollständigen oder teilweisen Stornierung der Bestellung führen, geschweige denn zur Verzögerung oder Aussetzung der Zahlung, die in jedem Fall vollständig zu leisten ist. 

ÜBERTRAGUNG DES EIGENTUMS

Roger Technology behält sich das Eigentum an der verkauften Ware bis zur vollständigen Bezahlung derselben vor, daher wird vereinbart, dass die Eigentumsübertragung der verkauften Produkte und Bestellungen gleichzeitig mit der vollständigen Bezahlung der ausgestellten Verkaufsrechnungen erfolgt. Im Falle einer Nichtzahlung kann Roger Technology die verkauften Produkte sofort wieder in Besitz nehmen, wo immer sie sich befinden.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Zahlungen sind ausschließlich an Roger Technology an die mit dem Auftraggeber vereinbarte Bankverbindung zu leisten. Für den Fall, dass der Kunde die zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsfristen nicht einhält, kann Roger Technology die Zinsen für die verspätete Zahlung der Handelskredite in dem Umfang, der derzeit durch das Gesetzesdekret Nr. 231 von 2002 oder durch das Gesetz, das die Angelegenheit festgelegt ist, in Rechnung stellen, und zwar ohne Mitteilung oder Mahnung. Für den Fall, dass Zahlungen in mehreren Raten oder Anzahlungen vorgesehen sind, oder im Allgemeinen, bei einer verspäteten Zahlung zu einer vom Kunden vereinbarten Frist kann Roger Technology die Ausführung der Bestellung oder nachfolgender und weiterer Bestellungen aussetzen. Die Zahlungen können in jedem Fall den bereits seit langer Zeit unbezahlten Rechnungen zugerechnet werden, auch wenn der vom Kunden angegebene Zahlungszweck unterschiedlich ist. Roger Technology kann unter anderem die Erledigung von Aufträgen aussetzen, wenn sich der Aufbau des Unternehmens und/oder der soziale Status des Kunden wesentlich geändert hat, sowie in den Fällen, in denen Proteste erhoben werden, Vollstreckungs- oder Insolvenzverfahren anhängig sind, Zahlungsbefehle erlassen werden, Aussetzungen aufgeschoben werden oder sich die Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Dritten verzögert. Im Falle einer vollständigen Nichtzahlung kann der Verkauf jederzeit durch einfache schriftliche Mitteilung durch Roger Technology an den Kunden, diese Klausel in Anspruch zu nehmen, ohne dass eine gerichtliche Form erforderlich ist, von Rechts wegen beendet werden. Alle gelieferten und unbezahlten Waren müssen auf Kosten des Kunden mit den Mitteln von Roger Technology oder Dritten an Roger Technology rückerstattet werden. 

MARKENZEICHEN

Der Kunde erkennt an, dass Roger Technology der alleinige Inhaber der Marken und aller anderen gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte an den Produkten sowie an den Katalogen, Broschüren, der Internetkommunikation und allen anderen damit verbundenen Materialien und Dokumentationen ist. Jeder nachfolgende Geschäftswert ist ausschließliches Eigentum von Roger Technology. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Produkte von Roger Technology unter Patentschutz stehen und Gegenstand des industriellen Know-hows und des exklusiven Designs von Roger Technology sind. Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, diese Rechte von Roger Technology zu verletzen oder in jedem Fall Marken oder andere Unterscheidungsmerkmale, die an den Produkten angebracht sind, zu entfernen, zu beseitigen oder zu ändern oder neue jeglicher Art anzubringen. Ohne schriftliche Genehmigung von Roger Technology ist jede Form der Vervielfältigung oder Verwendung der Marke Roger Technology oder eines anderen Unterscheidungsmerkmals auf den Produkten untersagt. 

ZULASSUNGEN

Die Produkte von Roger Technology enthalten in der entsprechenden Dokumentation die Daten, die für die Identifizierung der erhaltenen Zulassungen erforderlich sind. Kenntnis und Einhaltung der Vorschriften, die die Verwendung von Funksteuerungen und Geräten regeln, stellen eine Belastung für den Installateur und den Benutzer dar, der die Installation durchführt.

AUSNAHMEREGELUNGEN

Mit der Unterzeichnung des Vertrages oder der Auftragsbestätigung akzeptiert der Kunde diese Verkaufsbedingungen. Jede Änderung derselben muss von Roger Technology vor Abschluss der Bestellung unterzeichnet werden, die in jedem Fall für jeden einzelnen Auftrag gilt.

GERICHTSSTAND

Für alle Streitigkeiten, die während der Vertragsabwicklung und aus den einzelnen, durch den Vertrag geregelten Kaufverträgen entstehen, ist ausschließlich das Gericht von Treviso zuständig.

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